Innenaufnahmen mit der Drohne in einer einsturzgefährdeten Halle

Zwei Stunden Flug in einer Halle, die niemand mehr betreten darf

Ein Hallenkomplex wird als einsturzgefährdet eingestuft. Damit ist er gesperrt. Gleichzeitig braucht jemand ein Gutachten zur Standsicherheit, und für dieses Gutachten muss das Innere beurteilt werden. Der Sachverständige darf aber nicht hinein.

Diese Lage klingt nach einem Widerspruch, und sie kommt öfter vor, als man denkt. Nach einem Brand, nach einem Teileinsturz, vor einem Abriss. Der Zustand, der die Begutachtung nötig macht, ist derselbe, der sie verhindert.

Warum Innenflüge etwas anderes sind als Außenflüge

Draußen fliegt eine Drohne mit Satellitennavigation. Sie kennt ihre Position, hält sie und kehrt im Zweifel selbstständig zum Startpunkt zurück. Drinnen fällt das alles weg. Es gibt kein GPS, die Drohne orientiert sich nur über ihre Sensorik, und ein Rückflug auf Knopfdruck ist keine Option, wenn zwischen Standort und Ausgang ein Stahlträger hängt.

Dazu kommt das Licht. In einer Halle ohne Strom, mit verschlossenen oder zugestellten Lichtkuppeln, sehen Sie ohne eigene Beleuchtung nichts. Ich fliege dort mit einer Enterprise-Drohne und starker LED-Beleuchtung, die mit der Kamera mitschwenkt.

Die zwei Stunden

Der Einsatz in diesem Hallenkomplex hat rund zwei Stunden gedauert. Die Schwierigkeiten lagen weniger im Fliegen selbst als in der Umgebung: enge Gebäudeöffnungen, durch die die Drohne überhaupt erst hineinmusste, und im Inneren herunterhängende Kabel und Bauteile, die auf den Kamerabildern erst spät sichtbar werden.

Gearbeitet wird deshalb langsam und in Abschnitten. Erst ein Überblicksflug in sicherer Höhe, um die Lage zu verstehen, danach die einzelnen Bereiche. Nach jedem Abschnitt raus, Akku wechseln, Material sichten, den nächsten Abschnitt planen.

Was daraus wurde

Die Aufnahmen wurden Grundlage eines Gutachtens zur Standsicherheit. Der Sachverständige konnte sich das Tragwerk in Ruhe am Bildschirm ansehen, in einem Zustand, in dem ihn niemand hätte hineinlassen dürfen.

Fünf Dinge, die vor so einem Flug geklärt sein müssen

Wenn Sie einen Innenflug beauftragen, sparen Sie Zeit, wenn diese Punkte vorher stehen:

  • Die Fragestellung. Was genau soll beurteilt werden? Tragwerk, Dachhaut, ein bestimmter Bereich? Je genauer die Frage, desto gezielter fliege ich und desto weniger Material müssen Sie hinterher sichten.

  • Der Zugang. Wo kommt die Drohne hinein, und wer schließt auf? Eine Öffnung von 80 Zentimetern reicht, aber sie muss erreichbar und frei sein.

  • Die Freigabe. Wer darf das Betreten des Außenbereichs erlauben, und wer haftet, solange der Bereich gesperrt ist?

  • Die Gefahren im Raum. Hängende Kabel, lose Bauteile, Reste von Zwischendecken. Was Sie vorher wissen, muss ich nicht im Flug herausfinden.

  • Der Zeitrahmen. Innenflüge dauern länger als Außenflüge, das gehört in die Terminplanung. Für eine mittlere Halle sollten Sie einen halben Tag ansetzen.

Wo mein Angebot aufhört

Ich erfasse und dokumentiere, ich bewerte nicht. Ob ein Tragwerk standsicher ist, entscheidet der Statiker oder der Sachverständige. Ich liefere das Material, auf dessen Grundlage diese Entscheidung getroffen werden kann.