Dachschaden begutachten ohne Gerüst: Drohne im Beweisverfahren

Dachschäden begutachten ohne Gerüst und Arbeitsbühne: Was Drohnenaufnahmen im Beweisverfahren leisten

Die kritische Stelle liegt fast immer dort, wo niemand hinkommt. Der Anschluss am Ortgang, die Kehle über dem Erker, der Riss in der Attika im vierten Obergeschoss. Für die Begutachtung braucht es Sichtkontakt, und der klassische Weg dorthin heißt Gerüst oder Hubarbeitsbühne. Beides kostet Zeit, Geld und im selbständigen Beweisverfahren nach den §§ 485 ff. ZPO regelmäßig eine zusätzliche Runde beim Gericht, weil der Vorschuss erhöht werden muss.

Seit einigen Jahren gibt es dafür eine Alternative, die ich in meiner Arbeit für Bausachverständige inzwischen regelmäßig einsetze: die dokumentarische Erfassung per Drohne, ergänzt um ein vermessbares 3D-Modell. Dieser Beitrag beschreibt, was das Verfahren leistet, und ebenso deutlich, wo es an seine Grenzen stößt.

 

Was das Gerüst im Beweisverfahren tatsächlich kostet

Der reine Materialpreis ist dabei noch das kleinere Problem. Für ein Einfamilienhaus liegen die Gerüstkosten je nach Anbieter und Region bei etwa 5 bis 12 Euro pro Quadratmeter Gerüstfläche, inklusive Auf- und Abbau und in der Regel vier Wochen Standzeit. Für ein umlaufendes Gerüst summiert sich das schnell auf einen vierstelligen Betrag. Bei Erkern, Dachüberständen oder engen Zufahrten steigt der Aufwand weiter.

Schwerer wiegt der Zeitverlust. Zwischen der Beauftragung, der Terminfindung mit dem Gerüstbauer, der Zustimmung des Eigentümers und dem eigentlichen Ortstermin vergehen im ungünstigen Fall Wochen. In einem laufenden Verfahren, in dem beide Parteien auf ein Ergebnis warten, ist das ein spürbarer Faktor. Und wenn sich beim Ortstermin herausstellt, dass ein weiterer Bereich geprüft werden muss, beginnt das Spiel von vorn.

Arbeitsbühnen stehen als Alternative zum Gerüst ebenfalls zur Verfügung, häufig sind aber Maschinen mit hohen seitlichen Reichweiten erforderlich die kostspielig sind und nur mit Bedienpersonal vermietet werden.

 

Was die Befliegung liefert

Aus mehreren hundert überlappenden Einzelaufnahmen berechne ich per Photogrammetrie ein dreidimensionales Modell der Gebäudehülle. Dazu kommt ein Orthofoto, also eine entzerrte Draufsicht in Messqualität, auf der sich Flächen und Abstände direkt abgreifen lassen. Die erreichbare Genauigkeit liegt bei sorgfältiger Befliegung im Bereich weniger Zentimeter, bei georeferenzierten Flügen mit Bodenkontrollpunkten und GPS-Rover entsprechend besser.

Für die Detailbetrachtung kommt hinzu, was die Kamera unabhängig vom Modell aufnimmt. Mit Teleobjektiv lassen sich einzelne Bauteile aus sicherem Abstand zusätzlich formatfüllend abbilden. Für Aufnahmen in sehr dunklen Bereichen arbeite ich bei Bedarf mit LED-Beleuchtung.

Das Ergebnis ist damit zweierlei: ein vermessbares Modell für die räumliche Zuordnung und die Maßangaben, und ein Satz hochauflösender Detailaufnahmen für die Beurteilung des Schadensbildes selbst.

 

Wo die Grenzen liegen

An dieser Stelle bin ich lieber zu deutlich als zu optimistisch, denn ein Gutachten, das sich auf überzogene Erwartungen stützt, hält im Streitfall nicht.

Die Drohne liefert eine Sichtprüfung von außen. Sie ersetzt keine Bauteilöffnung, keine Feuchtemessung, keine Endoskopie und keine Materialprobe. Was unter der Deckung, hinter der Verkleidung oder in der Konstruktion liegt, bleibt unsichtbar. Verdeckte Mängel bleiben verdeckt.

Hinzu kommen die Rahmenbedingungen des Flugbetriebs. Starker Wind, Regen und Nebel setzen der Befliegung physikalische Grenzen. In Kontrollzonen von Flughäfen, über bestimmten Schutzgebieten und in dicht bebauten Lagen gelten Auflagen der EU-Drohnenverordnung, die im Vorfeld geklärt werden müssen. Auch die Zustimmung des Grundstückseigentümers und der Umgang mit Persönlichkeitsrechten der Nachbarschaft gehören zur Vorbereitung.

Und schließlich: Für die reine Innenraumdokumentation ist die Drohne das falsche Werkzeug. Dort arbeite ich mit dem LiDAR-Scanner, der Räume als begehbares Modell mit Punktwolke erfasst. Allerdings leistet die Drohne auch bei der Inspektion von Hallen, einsturzgefährdeten Gebäudeteilen und hohen Innenräumen hervorragende Dienste.

 

Wie das im Gutachten ankommt

Der praktische Nutzen zeigt sich in der Präsentation. Ein Richter, ein Anwalt oder eine Streitpartei ohne bautechnischen Hintergrund kann mit einer Nahaufnahme eines Anschlusses wenig anfangen, solange die räumliche Einordnung fehlt. Im 3D-Modell dagegen lässt sich der Weg vom Gesamtobjekt bis zur Schadstelle nachvollziehen, mit Maßangaben, Notizen und verorteten Fotos an genau der Stelle, um die es geht.

In mehreren Gerichtsgutachten sind meine Aufnahmen bereits auf diesem Weg eingesetzt worden und haben dort den Aufbau eines Gerüsts für die Begutachtung von Dachdetails ersetzt. Das Modell steht als Cloud-Link bereit und lässt sich dem Gutachten beifügen, sodass alle Beteiligten dieselbe Grundlage vor sich haben, auch Monate später und ohne erneuten Ortstermin. Auf Wunsch lässt sich das Projekt auch als E57-Datei exportieren und ist so auch Jahre später über kostenlose Viewer, wie z.B. Cyclone 3DR Viewer, einsehbar.

 

Der Ablauf in vier Schritten

  1. Vorbesprechung: Welche Bauteile sind relevant, welche Fragestellung soll das Material beantworten, welche Genehmigungen sind erforderlich.
  2. Befliegung vor Ort, je nach Objekt manuell an Details oder als autonome Mission über größeren Flächen. Die reine Flugzeit liegt bei einem Einfamilienhaus meist im Bereich einer Stunde.
  3. Verarbeitung zu 3D-Modell, Orthofoto und aufbereitetem Bildmaterial.
  4. Übergabe als Link mit Mess- und Notizfunktion, dazu die Einzelaufnahmen in voller Auflösung.

Alle Einsätze erfolgen im Rahmen der geltenden EU-Drohnenverordnung mit den erforderlichen Kenntnisnachweisen und sind über eine Betriebs- sowie eine Drohnenhaftpflichtversicherung abgesichert. Für gewerbliche Auftraggeber, die sich selbst haftungsrechtlich absichern müssen, ist dieser Punkt erfahrungsgemäß genauso wichtig wie die Bildqualität.

 

Fazit

Die Drohne macht Arbeitsbühne oder Gerüst nicht überflüssig. Sie macht es in vielen Fällen für die reine Begutachtung überflüssig, und das ist ein wesentlicher Unterschied. Wo eine Sichtprüfung und belastbare Maße ausreichen, spart die Befliegung Zeit und Kosten. Wo es an die Substanz geht, führt an der Bauteilöffnung weiterhin kein Weg vorbei.