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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Oliver Mast, 3D-Scans NRW
Klophaus 52, 40723 Hilden
Telefon 02103/97587-16
E-Mail info@3d-scans-nrw.de, nachfolgend „Auftragnehmer“.

Stand: 09.10.2026

Teil A: Allgemeine Bestimmungen für alle Aufträge

§ 1 Geltungsbereich und Zuordnung der Leistungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Auftraggebern, unabhängig davon, unter welcher Marke, welchem Logo oder welcher Website das Angebot erstellt wurde.

(2) Welche besonderen Bestimmungen gelten, richtet sich nach der Art der beauftragten Leistung:

1. Teil B gilt für Grafik- und Kommunikationsdesign, Webdesign und Webentwicklung, Webhosting und Wartung sowie für Foto-, Video- und Drohnenaufnahmen zu werblichen oder gestalterischen Zwecken.

2. Teil C gilt für 3D-Laserscans, Photogrammetrie, virtuelle Rundgänge, Vermessung, Bauwerks-, Dach- und Anlageninspektionen sowie Foto-, Video- und Drohnenaufnahmen zu dokumentarischen Zwecken, etwa für Gutachten, Beweissicherung, Bestandsaufnahme oder Schadensregulierung.

(3) Umfasst ein Auftrag Leistungen beider Bereiche, gilt für jede Leistung der zu ihr gehörende Teil. Im Zweifel ist der im Angebot genannte Teil maßgeblich.

(4) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

(5) Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Anfragen über die Websites, per E-Mail, Telefon oder Messenger sind unverbindlich. Der Auftragnehmer erstellt daraufhin ein Angebot in Textform.

(2) Angebote des Auftragnehmers sind 14 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt oder der Auftragnehmer einen Auftrag in Textform bestätigt.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem Angebot.

(2) Der Auftragnehmer darf zur Erfüllung des Auftrags Geräte, Drohnen und Software nach eigener fachlicher Wahl einsetzen, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

(3) Der Auftragnehmer darf für die Datenverarbeitung, das Hosting und die Bereitstellung von Ergebnissen Dienste Dritter einsetzen.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle Informationen, Texte, Bilder, Zugangsdaten und sonstigen Unterlagen zur Verfügung, die für den Auftrag erforderlich sind.

(2) Bei Terminen vor Ort stellt der Auftraggeber sicher, dass der Auftragnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zum Objekt und zum Grundstück erhält, bei Drohnenflügen auch zu einer geeigneten Start- und Landefläche.

(3) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er zur Beauftragung von Aufnahmen des Objekts berechtigt ist, insbesondere als Eigentümer oder mit Zustimmung des Eigentümers.

(4) Soll bei einem Drohnenflug über Nachbargrundstücke geflogen werden oder werden diese zwangsläufig miterfasst, holt der Auftraggeber die Zustimmung der betroffenen Eigentümer vor dem Termin ein. Auf gesonderten Auftrag übernimmt der Auftragnehmer die Einholung der Zustimmungen gegen Vergütung nach Aufwand.

(5) Der Auftraggeber informiert die Bewohner und Nutzer des betroffenen Gebäudes rechtzeitig vor dem Termin über einen geplanten Drohnenflug, z.B. durch einen Aushang im Gebäude.

(6) Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer vor einem Termin vor Ort alle ihm bekannten Umstände mit, die für den Einsatz von Bedeutung sind, insbesondere Gefahrenstellen, Einsturzgefahr, Zugangsbeschränkungen, Betriebszeiten von Anlagen und das Vorhandensein von Personen im Einsatzbereich.

(7) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann die Leistung deshalb nicht, nur verspätet oder nur eingeschränkt erbracht werden, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nach Maßgabe des § 8 bestehen. Dadurch entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand berechnet.

§ 5 Drohnenflüge, Genehmigungen und Sicherheit

(1) Der Auftragnehmer führt Drohnenflüge nach den Vorgaben der EU-Drohnenverordnung und des Luftverkehrsrechts durch. Er prüft vor dem Termin, ob ein Flug am Einsatzort zulässig ist, und beantragt erforderliche Genehmigungen, soweit dies im Angebot vereinbart ist.

(2) Wird eine erforderliche Genehmigung nicht oder nicht rechtzeitig erteilt, oder erweist sich ein Flug aus rechtlichen Gründen als unzulässig, ist der Auftragnehmer nicht zur Durchführung verpflichtet. Er informiert den Auftraggeber unverzüglich. Bereits erbrachte Leistungen, insbesondere Planung und Genehmigungsaufwand, werden nach Aufwand vergütet, sofern die Unzulässigkeit nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.

(3) Die Entscheidung, ob ein Flug oder eine Aufnahme aus Gründen der Sicherheit durchgeführt, unterbrochen oder abgebrochen wird, liegt allein beim Auftragnehmer als verantwortlichem Fernpiloten. Anweisungen des Auftraggebers, die gegen luftrechtliche Vorgaben oder Sicherheitsregeln verstoßen, muss der Auftragnehmer nicht befolgen.

§ 6 Wetter und Ausweichtermin

(1) Bei Wind, Niederschlag oder anderen Witterungsbedingungen, die einen sicheren Flug oder ein brauchbares Ergebnis nicht zulassen, verschiebt der Auftragnehmer Drohnenflüge und Außenaufnahmen. Die Entscheidung trifft der Auftragnehmer nach fachlichem Ermessen, möglichst bis 16:00 Uhr am Vortag.

(2) Kann ein Termin aus Witterungsgründen nicht stattfinden, bietet der Auftragnehmer einen Ausweichtermin an. Auf Wunsch des Auftraggebers kann ein Ausweichtermin auch schon bei der Terminvereinbarung festgelegt werden. Die Verschiebung aus Witterungsgründen ist für beide Seiten kostenfrei.

(3) Kann auch der Ausweichtermin aus Witterungsgründen nicht stattfinden, stimmen die Parteien einen neuen Termin ab. Scheitern auch zwei weitere Termine an der Witterung, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall nicht berechnet.

§ 7 Vergütung, Fahrtkosten und Zahlung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Ist keine Pauschale vereinbart, rechnet der Auftragnehmer nach Aufwand zu den im Angebot genannten Stundensätzen ab.

(2) Fahrtkosten werden gesondert berechnet, sofern sie nicht im Paketpreis enthalten sind: 0,78 € je gefahrenem Kilometer ab Hilden für Hin- und Rückweg sowie Fahrzeit mit 70,00 € je Stunde, jeweils netto. Einsätze innerhalb von Hilden sind frei von Fahrtkosten.

(3) Mehraufwand, der auf Wunsch des Auftraggebers oder aufgrund von Umständen entsteht, die der Auftraggeber zu vertreten hat, wird nach Aufwand berechnet. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber vorher darauf hin, soweit dies möglich ist.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

(5) Laufende Leistungen wie Hosting und Wartung werden im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum berechnet.

§ 8 Absage und Verschiebung durch den Auftraggeber

(1) Der Auftraggeber kann einen vereinbarten Termin vor Ort, etwa ein Fotoshooting, einen Videodreh, einen Drohnenflug oder einen Scan, bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei absagen oder verschieben.

(2) Bei einer späteren Absage oder wenn der Termin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht stattfinden kann, berechnet der Auftragnehmer pauschal 50 % der vereinbarten Vergütung für den Termin sowie bereits angefallene Kosten, insbesondere Fahrtkosten und Genehmigungsgebühren.

(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.

(4) Eine Verschiebung aus Witterungsgründen nach § 6 gilt nicht als Absage.

§ 9 Übergabe, Abnahme und Mängel

(1) Die Übergabe erfolgt auf dem im Angebot vereinbarten Weg, insbesondere als Download-Paket, als Link, auf Datenträger oder durch Freischaltung einer Website.

(2) Soweit die Leistung ein Werk ist, gilt sie als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe wesentliche Mängel in Textform rügt. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber bei der Übergabe auf diese Frist und die Folgen ihres Ablaufs hin. Die Freischaltung einer Website auf Wunsch des Auftraggebers oder die Verwendung der Leistung, z.B. für Druck oder Veröffentlichung, gilt ebenfalls als Abnahme.

(3) Bei Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung.

§ 10 Aufbewahrung der Daten

(1) Der Auftragnehmer bewahrt Rohdaten und Projektdateien für 12 Monate nach Übergabe auf. Danach werden sie gelöscht, sofern keine längere Aufbewahrung vereinbart ist.

(2) Der Auftraggeber ist für die Sicherung der an ihn übergebenen Daten selbst verantwortlich.

§ 11 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflicht-, eine Vermögensschadenhaftpflicht- und eine Drohnenhaftpflichtversicherung. Den Nachweis legt er auf Wunsch vor.

(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer behandelt alle Informationen und Daten aus dem Auftrag vertraulich.

(2) Personen, Kennzeichen und andere personenbezogene Daten, die bei Aufnahmen unvermeidbar mit erfasst werden und für den Zweck des Auftrags nicht benötigt werden, macht der Auftragnehmer auf Wunsch oder soweit erforderlich unkenntlich.

(3) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in den Datenschutzerklärungen auf omast.de und 3d-scans-nrw.de.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Teil B: Gestaltung, Web, Hosting, Foto und Video (omast.de)

§ 14 Entwürfe und Korrekturen

(1) Im vereinbarten Preis sind drei Korrekturschleifen enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst die gesammelte Rückmeldung des Auftraggebers zu einem Entwurfsstand und deren Umsetzung.

(2) Weitere Korrekturschleifen werden nach Aufwand berechnet.

(3) Änderungswünsche, die über Korrekturen hinausgehen, weil sich die Aufgabenstellung, das Briefing oder bereits freigegebene Inhalte ändern, gelten als Zusatzleistung und werden nach Aufwand berechnet.

(4) Sind mehrere Entwürfe vereinbart, ist ihre Erstellung im Preis enthalten. Die Rechte an nicht gewählten Entwürfen verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber darf nicht gewählte Entwürfe weder verwenden noch durch Dritte umsetzen lassen.

§ 15 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Bezahlung der Rechnung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an den gelieferten Arbeitsergebnissen, insbesondere Logos, Gestaltungen, Fotos, Videos und Websites, das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht für alle Nutzungsarten ein. Das Nutzungsrecht umfasst auch das Recht zur Bearbeitung und zur Übertragung an Dritte.

(2) Der Auftragnehmer verzichtet auf die Nennung als Urheber.

(3) Bis zur vollständigen Bezahlung ist eine Nutzung nur mit Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.

(4) Enthält ein Arbeitsergebnis Bestandteile Dritter, etwa Schriften, Stockfotos, Musik, Programmcode oder Erweiterungen für ein Content-Management-System, gelten dafür die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers. Der Auftragnehmer weist auf solche Bestandteile und auf Einschränkungen der Lizenz hin.

(5) Offene Arbeitsdateien, z.B. Layout- oder Projektdateien, werden nur herausgegeben, wenn dies im Angebot vereinbart ist.

(6) Der Auftragnehmer darf die Arbeitsergebnisse als Referenz auf seinen Websites und in seiner Eigenwerbung zeigen, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.

§ 16 Freigabe und Druck

(1) Vor der Produktion von Druckerzeugnissen oder der Veröffentlichung erhält der Auftraggeber einen Korrekturabzug oder eine Vorschau zur Freigabe.

(2) Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Texten, Zahlen, Bildern und Daten. Für Fehler, die bei der Freigabe erkennbar waren, haftet der Auftragnehmer nicht.

(3) Geringfügige Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Proof und Druckergebnis sind technisch bedingt und kein Mangel.

§ 17 Aufnahmen von Personen, Gebäuden und Marken

(1) Die Einholung von Einwilligungen abgebildeter Personen, von Eigentümern abgebildeter Gebäude und Räume sowie von Inhabern abgebildeter Marken und Werke obliegt dem Auftraggeber, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

(2) Auf Wunsch stellt der Auftragnehmer Vordrucke für Einwilligungen zur Verfügung.

§ 18 Websites

(1) Der Auftraggeber ist für die Inhalte seiner Website verantwortlich, insbesondere für Texte, Bilder und rechtliche Pflichtangaben wie Impressum und Datenschutzerklärung. Der Auftragnehmer setzt diese technisch um, leistet aber keine Rechtsberatung.

(2) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Auftraggeber gelieferten Inhalten beruhen.

(3) Die Website wird für die im Angebot genannten Browser und Geräteklassen in ihrer zum Zeitpunkt der Übergabe aktuellen Version optimiert.

§ 19 Webhosting und Wartung

(1) Der Auftragnehmer hostet Websites auf einem von ihm betriebenen Managed Server im Rechenzentrum der Hetzner Online GmbH.

(2) Der Hostingvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Danach läuft er auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(3) Der Auftragnehmer sorgt für einen möglichst unterbrechungsfreien Betrieb. Eine ständige Verfügbarkeit kann nicht gewährleistet werden, insbesondere nicht bei Wartungsarbeiten, bei Störungen im Rechenzentrum oder im Internet und bei Angriffen auf den Server, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.

(4) Der Auftragnehmer sorgt für regelmäßige Datensicherungen des Servers.

(5) Aktualisierungen des Content-Management-Systems und seiner Erweiterungen sowie die inhaltliche Pflege der Website sind nur geschuldet, wenn ein Wartungsvertrag vereinbart ist.

(6) Domains werden auf den Namen des Auftraggebers registriert, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(7) Beim Hosting verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, z.B. IP-Adressen in Server-Logdateien, Zugangsdaten zum Redaktionssystem oder Formulardaten bei deren Versand. Die Parteien schließen dafür einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

(8) Nach Vertragsende stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Wunsch die Dateien und die Datenbank der Website zur Verfügung und unterstützt gegen Vergütung nach Aufwand beim Umzug zu einem anderen Anbieter. Nach Ablauf eines Monats nach Vertragsende werden die Daten gelöscht.

Teil C: 3D-Erfassung, Vermessung, Inspektion und Dokumentation (3d-scans-nrw.de)

§ 20 Leistungsumfang

(1) Zur Leistung gehören insbesondere das zu erfassende Objekt, die Art der Erfassung, die zu liefernden Ergebnisse und Dateiformate sowie der Übergabeweg, wie im Angebot beschrieben.

(2) Der Auftragnehmer erfasst und dokumentiert. Eine sachverständige, bautechnische, statische oder rechtliche Bewertung von Befunden ist nicht Gegenstand der Leistung. Hinweise des Auftragnehmers auf Auffälligkeiten sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung durch einen Sachverständigen, Statiker oder Fachbetrieb.

(3) Vermessungsleistungen des Auftragnehmers sind Bestandsaufmaß und Ingenieurvermessung. Amtliche Vermessungen, insbesondere Grenz-, Teilungs- und Gebäudevermessungen für das Liegenschaftskataster sowie amtliche Lagepläne, sind nicht Gegenstand der Leistung.

(4) Die Genauigkeit photogrammetrischer Modelle, Scans und Messwerte hängt unter anderem von der Satellitenverfügbarkeit am Einsatzort, der Flughöhe, dem Objekt, der Oberfläche und den Lichtverhältnissen ab. Eine bestimmte Genauigkeit ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Im Übrigen weist der Auftragnehmer die für das jeweilige Modell erreichte Genauigkeit im Verarbeitungsbericht aus.

(5) Für Verarbeitung und Hosting setzt der Auftragnehmer insbesondere die Dienste Matterport und Nira ein.

§ 21 Grenzen des Verfahrens

Kein Mangel sind Einschränkungen, die sich aus der Natur des Verfahrens ergeben, etwa nicht erfasste Bereiche unter Bewuchs, Abdeckungen oder Wasserflächen, verdeckte Bauteile oder Bereiche, die aus rechtlichen oder sicherheitstechnischen Gründen nicht beflogen oder betreten werden durften, sofern der Auftragnehmer hierauf hingewiesen hat. Die Nacherfüllung nach § 9 Abs. 3 erfolgt durch Neuberechnung, Nachbearbeitung oder, soweit erforderlich, eine erneute Aufnahme.

§ 22 Nutzungsrechte

(1) Der Auftraggeber erhält an den gelieferten Aufnahmen, Modellen und Daten mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den im Angebot genannten Zweck.

(2) Ist kein Zweck genannt, umfasst das Nutzungsrecht die interne Nutzung beim Auftraggeber, die Verwendung in Gutachten, Stellungnahmen und Schriftsätzen, die Vorlage bei Gerichten, Behörden und Versicherungen sowie die Weitergabe an die unmittelbar am Vorgang Beteiligten.

(3) Eine Veröffentlichung, insbesondere zu Werbezwecken, in sozialen Medien, Exposés oder auf Websites, sowie eine Bearbeitung über den vertraglichen Zweck hinaus bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(4) Der Auftragnehmer darf Aufnahmen und Modelle als Referenz für eigene Werbung nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers verwenden. Aufnahmen, die im Zusammenhang mit Gutachten, Gerichtsverfahren oder Versicherungsfällen entstanden sind, verwendet der Auftragnehmer ohne ausdrückliche Zustimmung nicht.

§ 23 Hosting von Modellen und Rundgängen

(1) Online bereitgestellte Modelle und Rundgänge werden für 3 Monate ab Übergabe ohne zusätzliche Kosten gehostet.

(2) Danach kann der Auftraggeber das Hosting monatlich verlängern. Die Preise ergeben sich aus dem Angebot, Stand 09/2026: Matterport-Rundgang 19,95 € je Monat, Photogrammetrie-Modell 9,95 € je Monat, jeweils netto. Die Verlängerung ist monatlich zum Monatsende kündbar.

(3) Wird das Hosting nicht verlängert, wird der Online-Zugang nach Ablauf der Frist deaktiviert. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber rechtzeitig vorher darauf hin.

(4) Für die Verfügbarkeit von Diensten Dritter, insbesondere Matterport und Nira, steht der Auftragnehmer nicht ein, soweit er Ausfälle nicht zu vertreten hat.

(5) Matterport-Rundgänge werden auf den Servern der Matterport Inc. berechnet und gespeichert. Ändert Matterport seine Bedingungen, löscht Matterport archivierte Modelle oder stellt den Dienst ein, kann ein Rundgang ohne Zutun des Auftragnehmers nicht mehr abrufbar sein. Darin liegt kein Mangel der Leistung des Auftragnehmers.

(6) Der Auftragnehmer sichert die Rohdaten seiner Matterport-Scans unabhängig von Matterport und bewahrt sie abweichend von § 10 für 5 Jahre nach Übergabe auf. Ist ein Rundgang bei Matterport nicht mehr verfügbar, stellt der Auftragnehmer ihn auf Wunsch des Auftraggebers aus diesen Rohdaten wieder her, soweit dies technisch möglich ist. Die dafür anfallende Arbeitszeit und die Gebühren von Matterport trägt der Auftraggeber, sofern der Auftragnehmer den Verlust nicht zu vertreten hat.

(7) Stellt Matterport den Dienst ersatzlos ein, kann eine Wiederherstellung unmöglich sein, weil die Rohdaten in der Regel nur mit der Software von Matterport zu einem Rundgang verarbeitet werden können. Für eine dauerhafte, vom Anbieter unabhängige Sicherung empfiehlt der Auftragnehmer, bei Auftragserteilung zusätzliche Exporte zu vereinbaren, etwa eine Punktwolke (E57), ein 3D-Modell (OBJ), Grundrisse oder Einzelbilder. Diese Exporte werden gesondert berechnet.

§ 24 Keine Haftung für Bewertungen

Der Auftragnehmer haftet nicht für Entscheidungen, die der Auftraggeber oder Dritte auf Grundlage der gelieferten Daten treffen, soweit der Schaden auf einer Bewertung beruht, die nach § 20 Abs. 2 nicht Gegenstand der Leistung ist.

§ 25 Aussagen vor Gericht

Wird der Auftragnehmer in einem Gerichts- oder Schiedsverfahren zu den von ihm erstellten Aufnahmen, Modellen oder Daten als Zeuge oder sachverständiger Zeuge geladen, erstattet ihm der Auftraggeber die Differenz zwischen der gesetzlichen Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) und der im Angebot vereinbarten Vergütung, einschließlich Fahrtkosten und Fahrzeit nach § 7 Abs. 2. Abgerechnet wird nach dem Stundensatz des ursprünglichen Auftrags.

Teil D: Zusätzliche Bestimmungen für Unternehmer

Teil D gilt nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 26 Einbeziehung

Diese AGB gelten auch für künftige Aufträge, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf, sofern im Angebot auf sie verwiesen wird.

§ 27 Mängelrechte und Verjährung

(1) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe in Textform zu rügen.

(2) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme bzw. Übergabe. Dies gilt nicht für Ansprüche nach § 11 Abs. 1.

§ 28 Haftungshöchstbetrag

In den Fällen des § 11 Abs. 2 ist die Haftung je Schadensfall begrenzt auf 3.000.000 € für Personen- und Sachschäden und auf 300.000 € für Vermögensschäden. Dies entspricht den Deckungssummen der Betriebshaftpflicht- und der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Auftragnehmers.

§ 29 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Teil E: Zusätzliche Bestimmungen für Verbraucher

Teil E gilt nur gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

§ 29 Preise

Gegenüber Verbrauchern nennt der Auftragnehmer im Angebot Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und aller Fahrtkosten.

§ 30 Widerrufsrecht

(1) Wird der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen, insbesondere per E-Mail, Telefon oder Messenger, steht Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung in Anlage 1, die dem Angebot beigefügt wird.

(2) Wünscht der Verbraucher, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, muss er dies ausdrücklich verlangen. Widerruft er danach, hat er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten.

§ 31 Streitbeilegung

Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Anlage 1: Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Oliver Mast, omast.de web | photo | print, Klophaus 52, 40723 Hilden, Telefon 02103/9758716, E-Mail info@3d-scans-nrw.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Oliver Mast, omast.de web | photo | print, Klophaus 52, 40723 Hilden, E-Mail info@3d-scans-nrw.de:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

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